Bildungsgutschein - geförderte Nachhilfe
Eine geförderte und somit kostenfreie Nachhilfe können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
Ermöglicht wird dies durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket der Bundesregierung, dass förderungsbedürftige Schüler mit einem qualifizierten Nachhilfeunterricht unterstützt. Ihrem Kind steht die Lernförderung zu, sofern sein Lernziel aller Voraussicht nach nicht erreicht wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe gefährdet ist.
Für die Inanspruchnahme des Bildungspaketes wird vorausgesetzt, dass Sie als Eltern staatliche Leistungen beziehen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld. Darüber hinaus muss die Schule den Förderbedarf bestätigen.
Sobald die Voraussetzungen vorliegen bewilligt die für Sie zuständige Leistungsstelle (Jobcenter oder Sozialamt) in der Regel Ihren Antrag auf Nachhilfeförderung.